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Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufs der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen (Bundesrechtsanwaltsordnung § 43).
Gemäß dieser Verpflichtung und meinem eigenem Selbstverständnis berate und vertrete ich Privatpersonen, Selbständige und mittelständische Unternehmen nach besten Kräften und mit großem Engagement. Sprechen Sie mich unverbindlich an - die Wahl Ihres Rechtsanwalts ist Vertrauenssache!
Mein Leistungsprofil:
* Rechtsberatung * außergerichtliche Vertretung * Prozessvertretung * Übernahme Beiratsfunktionen
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